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Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Seit dem 16.03.2020 gibt es ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot für alle Kindertageseinrichtungen in NRW. Den Kindern, Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ist der Zutritt zu den Einrichtungen zu untersagen. Ausnahmen gelten für Kinder im Alter bis zur Einschulung, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungsperson in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen). Das „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ definiert in einer „Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen“, wer zu dieser Personengruppe gehört.

Die Landesregierung hat „Neuregelungen zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)“ erlassen, die ab dem 23.03.2020 gelten. Demnach hat jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung des Kindes in Kindertageseinrichtungen, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden.

Ebenso soll ab dem 23.03.2020 bei Bedarf eine Wochenendbetreuung sichergestellt werden. Wir bitten alle Eltern schnellstmöglich Kontakt zu Ihrer KiTa-Leitung aufzunehmen um ihren Bedarf für eine Wochenendbetreuung anzumelden. Da wir wegen  der Organisation der Wochenendbetreuung einen zeitlich Vorlauf brauchen, soll der Bedarf unbedingt bis jeweils mittwochs vor dem Wochenende angemeldet werden.


Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare:

> Information „Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen) (pdf)

> Elternbrief Nr. 3 „Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)“ (pdf)

> Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (pdf)

> Formular für die „Arbeitgeberbescheinigung“ (pdf)

Grundsätzlich können sich alle Eltern mit Ihren Fragen jederzeit an ihre KiTa-Leitung wenden, die auch alle Informationen und Formulare bereithält.
In unserer Geschäftsstelle steht unsere Fachbereichsleitung, Frau Eichhorn, ebenfalls für die Anliegen zur Verfügung.

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