Die Mitbestimmung unserer Klienten*innen

Die Klient*innen-Vertretung des Betreuten Wohnens

Die Klienten*innen haben die Möglichkeit sich im Rahmen einer „Klient*innen-Vertretung“ zu organisieren, um aktiv an der Weiterentwicklung des Betreuten Wohnens mitzuwirken.

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Bewohner*innenbeiräte

Die Bewohner*innenbeiräte der Wohnhäuser

Uns ist es wichtig, die Bewohner*innen in die Betriebs- und Entscheidungsprozesse der Wohnhäuser einzubeziehen. Eine wichtige Funktion übernehmen dabei die Bewohner*innenbeiräte.

Im Wohn- und Teilhabegesetz heißt es (§ 6 Abs. 1 WTG):
„Die Bewohner vertreten ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebs der Betreuungseinrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung“.

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Mitarbeiter*innenvertretung (MAV)

In Betrieben der freien Wirtschaft finden wir Betriebsräte. Im Bereich des öffentlichen Dienstes, z.B. bei den Behörden des Bundes, der Länder, der Städte und der Kommunen finden wir Personalräte.

Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene, wie auch auf der tariflichen Ebene, für einen Sonderweg entschieden. Dieser Sonderweg ist durch Artikel 140 im Grundgesetz verankert (kirchliches Selbstbestimmungsrecht).

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