Die Mitbestimmung unserer Mitarbeiter/innen
Die Mitarbeitervertretung (MAV)
In Betrieben der freien Wirtschaft finden wir Betriebsräte. Im Bereich des öffentlichen Dienstes, z.B. bei den Behörden des Bundes, der Länder, der Städte und der Kommunen finden wir Personalräte.
Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene, wie auch auf der tariflichen Ebene, für einen Sonderweg entschieden. Dieser Sonderweg ist durch Artikel 140 im Grundgesetz verankert (kirchliches Selbstbestimmungsrecht).
Kirchliche Mitarbeitervertretungen (MAVen) handeln nach der „MAVO“ (Mitarbeitervertretungsordnung). Dieses Gesetz berücksichtigt die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes. Die MAVO in der jeweiligen diözesanen Fassung ist der Handlungsrahmen und die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen und der Dienstgeber.
Mitarbeiter/innen der Caritas Lebenswelten GmbH wirken durch ihre Mitarbeitervertretung in den verschiedenen Ebenen an den Gestaltungs-, Veränderungs- und Entscheidungsprozessen der Dienstgemeinschaft mit.