In Betrieben der freien Wirtschaft finden wir Betriebsräte. Im Bereich des öffentlichen Dienstes, z.B. bei den Behörden des Bundes, der Länder, der Städte und der Kommunen finden wir Personalräte.
Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene, wie auch auf der tariflichen Ebene, für einen Sonderweg entschieden. Dieser Sonderweg ist durch Artikel 140 im Grundgesetz verankert (kirchliches Selbstbestimmungsrecht).
Kirchliche Mitarbeiter*innenvertretungen (MAVen) handeln nach der „MAVO“ (Mitarbeitervertretungsordnung). Dieses Gesetz berücksichtigt die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes. Die MAVO in der jeweiligen diözesanen Fassung ist der Handlungsrahmen und die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Mitarbeiter*innenvertretungen und der Dienstgeber.
Mitarbeiter*innen der Caritas Lebenswelten GmbH wirken durch ihre Mitarbeiter*innenvertretung in den verschiedenen Ebenen an den Gestaltungs-, Veränderungs- und Entscheidungsprozessen der Dienstgemeinschaft mit.
Unser Team
Die Größe der Mitarbeiter*innenvertretung (MAV) orientiert sich an der Anzahl wahlberechtigter Mitarbeiter*innen in der Einrichtung. Zurzeit besteht die MAV der Caritas Lebenswelten aus 11 Mitglieder*innen aus unterschiedlichen Bereichen (Wohnheim, Kita) mit unterschiedlichen Tätigkeiten (Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Therapeut*innen, Hausmeister*innen, Verwaltungskräfte).
Unsere Angebote
Allgemeine Aufgaben der Mitarbeiter*innenvertretung
Sie achtet darauf, dass alle Mitarbeiter*innen bei gleichen sachlichen Voraussetzungen gleich behandelt werden.
Sie strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und versucht Abhilfe zu schaffen.
Sie setzt sich für die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung in der Einrichtung ein.
Sie wirkt auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen hin.
Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeitern*innen dienen.
Sie arbeitet mit der Schwerbehinderten-, Ausbildungs- und Jugendvertretung zusammen.
Sie sorgt mit für die Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund.
Sie beruft mindestens einmal im Jahr eine Mitarbeiter*innenversammlung ein.
Spezielle Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Anhörung und Mitberatung
Vorschlagsrecht
Zustimmung
Antragsrecht
Abschluss von Dienstvereinbarungen
Der Dienstgeber unterrichtet die Mitarbeiter*innenvertretung mindestens einmal im Kalenderjahr mit den erforderlichen Unterlagen über die wirtschaftliche Situation und deren Auswirkung auf die Personalplanung. Die MAV kann dazu Anregungen geben.